Online-Dienstleistungen
Ab 2027 digital und analog
Eingaben an die Gemeindeverwaltung können ab dem 1. Januar 2027 auch elektronisch eingereicht werden. Aus Datenschutzgründen sind dabei aber besondere Vorgaben zu beachten.
Bisher wurden die meisten Dienstleistungen der Gemeinde Pfungen analog und auf Papier durchgeführt. Dank einer Gesetzesänderung werden Dienstleistungen von Behörden ab 1. Januar 2027 sowohl digital als auch analog angeboten. Das betreffende Gesetz ist das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG). Online-Dienstleistungen umfassen beispielsweise Gesuche, Anträge, Einsprachen, Rekurse und weitere Eingaben an eine Verwaltungsbehörde. Auch die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten in Verfahren können elektronisch erfolgen.
Allgemeine Informationen
Einwohnende sowie Unternehmen und Organisationen können neu wählen, ob sie Dienstleistungen digital oder wie bisher auf Papier respektive am Schalter nutzen.
Berufliche Vertretungen (z.B. Anwaltschaft, Treuhänderinnen und Treuhänder) sind ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, die Online-Dienstleistungen zu nutzen.
Voraussetzungen
Eingaben an die Gemeindeverwaltung können Sie nebst der klassischen Papierform auch in elektronischer Form einreichen. Dabei gilt zwingend zu beachten, dass eine rechtsgültige Eingabe weder mit einer gewöhnlichen E-Mail noch über das allgemeine Kontaktformular möglich ist. Vielmehr muss das Dokument, das die Eingabe und allfällige Beilagen enthält, mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) der absendenden Person versehen sein. Dies setzt den vorgängigen Erwerb einer solchen Signatur voraus. Anschliessend ist das signierte Dokument samt den zugehörigen Beilagen im PDF-Format über die sichere Zustellplattform Inca-Mail der Gemeindeverwaltung Pfungen einzureichen.
Digitale Zustellplattform Gemeinde Pfungen (IncaMail):
Digitale Eingaben sind mit einer QES zu versehen und mittels IncaMail der Gemeindeverwaltung Pfungen zuzustellen. Eingaben ohne QES oder Zustellung ohne IncaMail können aus datenschutzgründen nicht elektronisch verarbeitet werden.
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Wichtig zu wissen
Eingaben per E-Mail ohne IncaMail oder in anderer Form sowie ohne anerkannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) gelten als nicht rechtsgültig. Normale E-Mails sind unverschlüsselt und daher unsicher. Zudem kann die Identität der gesuchstellenden Person ohne QES nicht sichergestellt werden. Aus diesem Grund werden Eingaben, welche nicht per IncaMail erfolgen oder keine QES beinhalten, nicht elektronisch verarbeitet.
Weitere Informationen zum digitalen Geschäftsverkehr finden Sie unter: www.zh.ch / Stichwort: digitale Dienstleistungen