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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Zu den Abstimmungsunterlagen auf ...
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Urne Öffnungszeiten

Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus Pfungen
Dorfstrasse 25
8422 Pfungen

Voraussetzungen

hier.Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen und Wählen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises bei der Gemeindeverwaltung persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte, Pass oder Schriftenempfangsschein) mitbringen.
 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das kleine Stimmzettelkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde Pfungen erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es bis am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung einwerfen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält

 

Eine Wahlanleitung in einfacher Sprache finden Sie hier.