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Vorübergehende Verkehrsanordnung Buckstrasse / Mühlestrasse

21. August 2026

Aufgrund der Sanierung des Lehnenviadukts an der Buckstrasse sowie der Sanierung der Stützmauer an der Mühlestrasse wird gestützt auf Art. 3 Abs. 2 SVG, Art. 107 SSV sowie § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21.11.2001 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung erlassen:

Ort

Die Buckstrasse wird im Abschnitt zwischen der Dorfstrasse und der Höhe Buckstrasse 21 teilweise gesperrt. Der Verkehr wird einspurig mittels Lichtsignalanlage geführt.

Die Mühlestrasse wird im Bereich der Stützmauer für den Fahrzeug- und Fussgängerverkehr gesperrt. Die Zufahrten zu den betroffenen Liegenschaften bleiben gewährleistet. Zur Verhinderung von Ausweichverkehr werden die Zufahrten zur Mühlegasse, Mühlestrasse und Mühlehalde mit einem Fahrverbot und dem Zusatz «Anwohner gestattet» signalisiert.

Dauer

Montag, 31. August 2026 bis längstens Montag, 28. Dezember 2026

Signalisation

Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlagen im Bereich der Buckstrasse und der angrenzenden Knoten gemäss Planbeilage.

Fahrverbot (Signal Nr. 2.01) mit dem Zusatz «Anwohner gestattet» bei den im Plan bezeichneten Zufahrten.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert dreissig Tagen, nach erfolgter Mitteilung, beim Gemeinderat Pfungen, schriftlich um Neubeurteilung verlangt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die unterliegende Partei. Die angefochtene Verfügung ist, soweit möglich, beizulegen. Ein allfälliges Gesuch um Neubeurteilung hat keine aufschiebende Wirkung.

Zugehörige Objekte

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Plan Verkehrsführung_Lehnenviadukt Buckstrassse (PDF, 818 kB) Download 0 Plan Verkehrsführung_Lehnenviadukt Buckstrassse