Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeversammlung

15. Juni 2023

Ort

Singsaal Schulhaus Seebel
Breiteackerstrasse 46b
8422 Pfungen

Kontakt

Andrea Jakob
andrea.jakob@pfungen.ch

Informationen

Beschreibung

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Pfungen sind eingeladen zur
GEMEINDEVERSAMMLUNG

vom Donnerstag, 15. Juni 2023
im Singsaal des Schulhauses Seebel.

TRAKTANDEN
Politische Gemeinde                                                 Beginn: 19.00 Uhr

 

1. Antrag zur Genehmigung der Jahresrechnung 2022

 

2. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz

 

Der Gemeinderat informiert im Anschluss an die Gemeindeversammlung über aktuelle Themen.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.

Die Akten liegen ab Freitag, 12. Mai 2023, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, zur Einsicht auf. Der beleuchtende Bericht ist ab Donnerstag, 1. Juni 2023, auf www.pfungen.ch abrufbar oder kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Pfungen, 12. Mai 2023
Gemeinderat Pfungen

 

Rechtsmittel
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsre­kurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Voraussetzungen

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Politischen Gemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

Das Stimmregister, die Rechnung sowie die Akten zu den übrigen Anträgen liegen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Anfragen § 17 Gemeindegesetz
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind den Gemeindevorsteherschaften spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Gemeindevorsteherschaft statt.

Download

Alle Dokumente dieser Versammlung als Zip-Datei herunterladen

Dokumente

Name
Jahresrechnung 2022 (Auflage zur GV) Download 0 Jahresrechnung 2022 (Auflage zur GV)
Beleuchtender_Bericht - Gemeindeversammlung 15.06.2023 Download 1 Beleuchtender_Bericht - Gemeindeversammlung 15.06.2023
Protokoll Gemeindeversammlung 15.06.2023 Download 2 Protokoll Gemeindeversammlung 15.06.2023