Gemeindeversammlung
Ort
Mehrzweckhalle SeebelBreiteackerstrasse
8422 Pfungen
Informationen
- Beschreibung
EINLADUNG
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde und der Reformierten Kirchgemeinde Pfungen sind eingeladen zu den
GEMEINDEVERSAMMLUNGEN
vom Donnerstag, 26. November 2020
in der Mehrzweckhalle Seebel
Traktanden
A Reformierte Kirchgemeinde Beginn: 19.00 Uhr
- Budget 2021 - Genehmigung
Steuerfuss 2021 - Festsetzung - Ersatzwahl eines neuen Mietglieds der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
- Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
B Politische Gemeinde Beginn: 20.00 Uhr
- Budget 2021 - Genehmigung
Steuerfuss 2021 - Festsetzung
Finanz- und Aufgabenplanung - Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
- Budget 2021 - Genehmigung
- Voraussetzungen
Es gilt Maskenpflicht!
Wir danken für Ihr Verständnis.
Stand: 28 Oktober 2020Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Politischen Gemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. In Angelegenheiten der Reformierten Kirchgemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Personen, welche das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen und Angehörige dieser Konfession sind, stimmberechtigt.Das Stimmregister, die Rechnungen der Gemeindegüter sowie die Akten zu den übrigen Anträgen liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Anfrag § 17 Gemeindegesetz
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind den Gemeindevorsteherschaften spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Gemeindevorsteherschaft statt.Protokoll
Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen, insbesondere die gefassten Beschlüsse und die Wahlen, genau und vollständig in das Gemeindeprotokoll ein. Der Gemeinderat prüft das Protokoll auf seine Richtigkeit und bezeugt dies durch ihre Unterschrift.Die Beschlüsse und damit das Protokoll stehen den Stimmberechtigten während 30 Tagen zur Einsichtnahme offen.
Rekurse
Die Beschlüsse bzw. das Protokoll der Gemeindeversammlung stehen den Stimmberechtigten eine Woche nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen zur Einsicht zur Verfügung.Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat einzureichen.
Die Beschlüsse der Versammlung können, wenn sie gegen übergeordnetes Recht verstossen, von jedem Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Gemeindeversammlung beim Bezirksrat angefochten werden. Die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Geschäftsbehandlung oder die Teilnahme von Nichtstimmberechtigten an den Verhandlungen bilden nur dann einen Rekursgrund, wenn diese Verstösse schon in der Versammlung gerügt worden sind. Die Rekursfrist beträgt fünf Tage.
Download
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Gemeindeversammlung vom 26. November 2020 - Flyer Einladung (PDF, 73.83 kB) | Download | 0 | Gemeindeversammlung vom 26. November 2020 - Flyer Einladung |
Gemeindeversammlung, Beleuchtende Berichte (PDF, 2.61 MB) | Download | 1 | Gemeindeversammlung, Beleuchtende Berichte |
Evang-.ref. Kirchgemeinde, Budget 2021 (PDF, 4.47 MB) | Download | 2 | Evang-.ref. Kirchgemeinde, Budget 2021 |
Politische Gemeinde, Budget 2021 (PDF, 11.16 MB) | Download | 3 | Politische Gemeinde, Budget 2021 |