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Amtliche Publikation des Ergebnisses des 1. Wahlganges der Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

13. März 2026
Ergebnis des 1. Wahlganges der Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen für die Amtsdauer 2026 bis 2030 vom Sonntag, 8. März 2026

Das Ergebnis der am Sonntag, 8. März 2026 durchgeführten Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen für die Amtsdauer 2026 bis 2030 ist dem angefügtem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 zu entnehmen:

  • Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen für die Amtsdauer 2026 bis 2030 (angefügtes Dokument ganz unten)
  • Erneuerungswahl des Präsidiums der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen für die Amtsdauer 2026 bis 2030 (angefügtes Dokument ganz unten)

Gemäss Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 konnten nicht alle Stellen der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen besetzt werden. An der am 20. Februar 2026 angeordneten a.o. Kirchgemeindeversammlung der ev.-ref. Kirchgemeinde Dättlikon-Pfungen vom 30. März 2026 wird die Genehmigung der neuen Kirchgemeindeordnung Dättlikon-Pfungen (KGO) beantragt. Die Änderung sieht insbesondere die Reduktion der Mitglieder der Kirchenpflege von 7 auf 5 Mitglieder vor (Art. 15 Abs. 1 und VI neue KGO). Der zweite Wahlgang findet bei Genehmigung der neuen KGO am Sonntag, 14. Juni 2026 nicht statt.

In Anwendung von § 84b Abs. 1 des Gesetzes über die Politischen Recht (GPR) erhalten die Stimmberechtigten bei einem allfälligen 2. Wahlgang einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR).

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis Mittwoch, 18. März 2026, 16.00 Uhr (§ 84a GPR) können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am Freitag, 19. Juni 2026 amtlich publiziert.


Rechtsmittel
Gegen das jeweilige Wahlergebnis kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Pfungen, 13. März 2026
Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde)

 

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