Anordnung «Wahl als Pfarrerin für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028»
Die Kirchgemeindeversammlung hat am 11. Dezember 2025 beschlossen, den Stimmberechtigten für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028 folgende Pfarrerin zur Wahl vorzuschlagen:
Pfarrerin Viola Schenk, Jahrgang 1973, zu 50%
Es findet gemäss Art. 124 Abs. 2 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich für die erwähnten Pfarrerin eine Wahl an der Urne statt. Die Urnenwahl findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerin in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Pfungen, 13. März 2026
Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde)