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Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen und dessen/deren Präsident/-in

28. November 2025
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen und dessen/deren Präsidenten/-in innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Name, Vorname Geburtsjahr Wohnort Beruf bisher/neu Partei
Häne, Susanne 1974 Pfungen Pflegefachfrau bisher parteilos
Klingler, Tanja 1975 Dättlikon Immobilien-Bewirtschafterin bisher parteilos
Müller, Stefan 1968 Dättlikon Elektroinstallateur neu parteilos
Sedlacek-Kröni, Petra 1973 Pfungen Berufsfachschullehrperson neu parteilos
Uebelhart, Jenny 1983 Pfungen Kundenberaterin bisher parteilos


Als Präsident/-in der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen

Name, Vorname Geburtsjahr Wohnort Beruf bisher/neu Partei
Klingler, Tanja 1975 Dättlikon Immobilien-Bewirtschafterin bisher parteilos

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 5. Dezember 2025, 13.00 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [VPR]).

Wählbar in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen sind Mitglieder der evangelisch-reformierten Landeskirche, die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen und das 18. Altersjahr vollendet haben (Art. 20 Abs. 2 Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und Art. 5 Abs. 2 KGO). Als Präsident/-in der evangelisch-reformierte Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen kann eine der Personen gewählt werden, die als Mitglied der evangelisch-reformierte Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen gewählt wird.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können unter "Dokumente" heruntergeladen werden (unterhalb Rechtsmittel). Im Weiteren können die Formulare bei der Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am Freitag, 12. Dezember 2025, amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
 

Rechtsmittel
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
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Pfungen, 28. November 2025
Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde)

Zugehörige Objekte

Name
Erneuerungswahlen Kirche Formular 2. Frist (PDF, 298.71 kB) Download 0 Erneuerungswahlen Kirche Formular 2. Frist