Anordnung Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen für die Amtsdauer 2026 bis 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 bis 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung (KGO) ist folgende Behörde auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
7 | Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen und davon den/die Präsident/-in |
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen wird gemäss Art. 6 KGO sowie nach §§ 48 ff. GPR und VPR an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sind mehr Kandidaten vorhanden als Sitze zu vergeben, kommt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zum Einsatz, auf dem die sich zur Wahl stellenden Personen aufgeführt sind.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 19. November 2025 um 16.00 Uhr beim Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis am Mittwoch, 18. März 2026, 16.00 Uhr, können beim Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Am Sonntagnachmittag, 8. März 2026 ist das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs auf www.pfungen.ch einsehbar. Das Wahlergebnis des 1. Wahlganges wird am Freitag, 13. März 2026 amtlich publiziert.
Wählbar in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Dättlikon-Pfungen sind Mitglieder der evangelisch-reformierten Landeskirche, die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen und das 18. Altersjahr vollendet haben (Art. 20 Abs. 2 Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und Art. 5 Abs. 2 KGO).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten, die Mitglied der evangelisch-reformierten Landeskirche sind, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das 16. Altersjahr vollendet haben und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Dättlikon oder Pfungen haben, unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan (www.pfungen.ch) veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 28. November 2025 bis 5. Dezember 2025, 13.00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können auf www.pfungen.ch heruntergeladen werden. Im Weiteren können die Formulare bei der Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, bezogen werden.
Rechtsmittel
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Pfungen, 10. Oktober 2025
Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde)
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Erneuerungswahlen Kirche Formular Wahlvorschlag 1. Frist (PDF, 465.4 kB) | Download | 0 | Erneuerungswahlen Kirche Formular Wahlvorschlag 1. Frist |