Anordnung Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 bis 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 bis 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung (GO) sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
| 5 | Mitglieder des Gemeinderats und davon den/die Präsident/-in sowie den/die Schulpräsidenten/-in, |
| 4 | Mitglieder der Schulpflege, |
| 5 | Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und davon den/die Präsident/-in |
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 GO sowie nach §§ 48 ff. GPR und VPR an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 19. November 2025 um 16.00 Uhr beim Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis am Mittwoch, 18. März 2026, 16.00 Uhr, können beim Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Am Sonntagnachmittag, 8. März 2026 ist das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs auf www.pfungen.ch einsehbar. Das Wahlergebnis des 1. Wahlganges wird am Freitag, 13. März 2026 amtlich publiziert.
Wählbar in den Gemeinderat, die Schulpflege und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Pfungen hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Pfungen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan (www.pfungen.ch) veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 28. November 2025 bis 5. Dezember 2025, 13.00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können auf www.pfungen.ch heruntergeladen werden. Im Weiteren können die Formulare bei der Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, bezogen werden.
Rechtsmittel
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Pfungen, 10. Oktober 2025
Gemeinderat Pfungen (wahlleitende Behörde)
Zugehörige Objekte
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| Erneuerungswahlen Gemeinderat Formular Wahlvorschlag 1. Frist (PDF, 37.67 kB) | Download | 0 | Erneuerungswahlen Gemeinderat Formular Wahlvorschlag 1. Frist |
| Erneuerungswahlen Schulpflege Formular Wahlvorschlag 1. Frist (PDF, 35.12 kB) | Download | 1 | Erneuerungswahlen Schulpflege Formular Wahlvorschlag 1. Frist |
| Erneuerungswahlen RPK Formular Wahlvorschlag 1. Frist (PDF, 36.38 kB) | Download | 2 | Erneuerungswahlen RPK Formular Wahlvorschlag 1. Frist |