Vorübergehende Verkehrsanordnung Konradstrasse
Auf der Konradstrasse wird gestützt auf Art. 3 Abs. 2 SVG, Art. 107 SSV sowie §5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21.11.2001 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung erlassen:
Ort/Anlass |
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten - aufgrund der Baustelle im Eskimo Areal - wird das Parkfeld an der Konradstrasse 14-16 auf 22 Metern mit mindestens zwei Signaltafeln "Parkieren verboten" (Signal Nr. 2.50) signalisiert mit dem Zusatz "Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr". |
Dauer |
Montag, 18. August 2025 bis voraussichtlich Donnerstag, 30. April 2026 |
Signalisation |
Signal Nr. 2.50 "Parkieren verboten" mit Zusatz "Montag bis Freitag, 07.00 bis 17.00 Uhr |
Gegen diese Anordnung kann innert dreissig Tagen, nach erfolgter Mitteilung, beim Gemeinderat Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, schriftlich um Neubeurteilung verlangt werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die angefochtene Verfügung ist, soweit möglich, beizulegen. Ein allfälliges Gesuch um Neubeurteilung hat keine aufschiebende Wirkung.
Bereichsleitung Bevölkerungsdienste