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Gefahrenkartierung

Information der Bevölkerung über
Gefährdung durch Naturgefahren



Mit diesem Infoschreiben informieren wir Sie über mögliche Naturgefahren. Sowohl die Na-turgefahrenkarte wie auch der Technische Bericht sind auf der Webseite
http://maps.zh.ch/naturgefahren
digital verfügbar und können eingesehen werden. Die Ausdehnung der Gefahrenbereiche ist daraus ersichtlich.
Naturgefahren bedrohen auch im Kanton Zürich Menschen, Gebäude und andere Infrastruk-turanlagen wie Strassen und Bahnen. Jedes Jahr kommt es zu Schadenereignissen durch Hochwasser und Massenbewegungen (permanente und spontane Rutschungen, Hangmuren, Steinschlag).
Für die Gemeinde Pfungen erfolgte die Untersuchung der Naturgefahren im Rahmen der Ge-fahrenkartierung yyy. Die durch die kantonale Baudirektion am 11. Juni 2015 erlassene Gefah-renkarte zeigt auf, in welchen Gebieten Gefährdungen bestehen.
Die Bedeutung der Gefahrenstufen (rot, blau, gelb, gelb-weiss), die planungs- und baurechtli-chen Konsequenzen sowie mögliche Vorkehrungsmassnahmen entnehmen Sie der untenste-henden Zusammenstellung. Die planungs- und baurechtlichen Konsequenzen gelten auch für nur teilweise betroffene Parzellen, selbst wenn keine Gebäude betroffen sind.
Im Baubewilligungsverfahren gelten ab sofort die neuen Anforderungen, dass
− bei Bauprojekten in roten oder blauen Gefahrengebieten dem Baubewilligungsgesuch Unterlagen zu geplanten Schutzmassnahmen vor Hochwasser oder Massenbewegungen beigelegt werden müssen. Die Behörden prüfen und bewilligen die eingereichten Unter-lagen. In roten Gefahrengebieten gilt zudem ein Bauverbot für Neubauten, erlaubt sind nur Umbauten; Neueinzonungen sind nicht erlaubt, noch unbebaute Bauzonen müssen ausgezont werden.
− bei Bauprojekten in gelben oder gelb-weissen Gefahrengebieten das Baugesuch mit ei-ner Selbstdeklaration eingereicht werden muss. Damit erklärt die Bauherrschaft, ob und mit welchen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet wird.
Die Gemeinde und der Kanton sind bemüht, Massnahmen zur Reduktion des Risikos anzuge-hen. Sie als Eigentümer haben die Möglichkeit, mit einfachen Objektschutzmassnahmen und einer geeigneten Nutzung der betroffenen Liegenschaft zur Verminderung des Risikos beizu-tragen.

Zusammen mit der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich unterstützen wir Sie gerne bei Abklärungen oder der Planung von Massnahmen zur Prävention vor Naturgefahren.

Weitere Informationen zur Gefahrenkarte, zu Naturgefahrenprozessen und zu Vorsorgemass-nahmen finden Sie im Internet unter folgenden Adressen:
• AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau
http://www.gefahrenkarte.zh.ch
• Gefahrenkarte des Kanton Zürich
http://maps.zh.ch/naturgefahren
• Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ)
http://www.gvz.ch > Versicherung > Prävention Naturgefahren

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