Allgemeines Feuerverbot im Gemeindegebiet Pfungen
Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet.
Aus diesen Gründen beurteilt der Gemeinderat die Brandgefahr als erheblich und hat gemäss § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz für das Gemeindegebiet Pfungen ab Freitag, 10. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz oder Kohle betrieben werden (erlaubt sind
Elektro- oder Gasgrills) - Kein Abbrennen von jeglichem Feuerwerk
- Keine Unkrautvernichtung mit Abflammgeräten jeglicher Art
- Keine Höhenfeuer
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260710 Sommer_2026_allg_Feuerverbot - Flyer (PDF, 298 kB) | Download | 0 | 20260710 Sommer_2026_allg_Feuerverbot - Flyer |