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Allgemeines Feuerverbot im Gemeindegebiet Pfungen

10. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr wurde ab dem 26. Juni 2026 durch den Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe verfügt. Infolge der weiter andauernden niederschlagsarmen Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen und im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August, hat der Gemeinderat Pfungen die Situation bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt.

Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet.

Aus diesen Gründen beurteilt der Gemeinderat die Brandgefahr als erheblich und hat gemäss § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz für das Gemeindegebiet Pfungen ab Freitag, 10. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz oder Kohle betrieben werden (erlaubt sind
    Elektro- oder Gasgrills)
  • Kein Abbrennen von jeglichem Feuerwerk
  • Keine Unkrautvernichtung mit Abflammgeräten jeglicher Art
  • Keine Höhenfeuer

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

 

Feuerverbot

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