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Elektronische Baugesuche ab dem 01.06.2025 Pflicht

22. Mai 2025
Die Gemeinde Pfungen führt ab 1. Juni 2025 das elektronische Baugesuch ein. Um die vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich rechtliche Grundlagen geschaffen, welche seit 1. April 2024 in Kraft sind. Die Baugesuche werden komplett elektronisch abgewickelt. Die physische Baugesuchseingabe auf Papier ist ab dem 1. Juni 2025 nicht mehr möglich.

Der Zugriff auf die Onlineplattform des kantonalen Portals von eBaugesucheZH erfolgt direkt über die Webadresse eBaugesucheZH des Kantons oder über die Verlinkung auf der Website der Gemeinde Pfungen. Dort melden sich Gesuchstellende an und eröffnen ein neues Baugesuch. Danach werden sie Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess geführt.
Diese Plattform begleitet den gesamten Baubewilligungsprozess – von der Antragstellung über die Prüfung bis zur Abnahme des Bauvorhabens. Planer, Bauherrschaften, Gemeinden, zugriffsberechtigte Dritte und die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen sind über diese Plattform vernetzt und kommunizieren digital miteinander. Dies ermöglicht einen effizienten, automatisierten und transparenten Datenaustausch im Zusammenhang mit Baugesuchen.

Bei Fragen steht Ihnen Leandro Ferreira, Bereichsleiter Hochbau & Planung, leandro.ferreira@pfungen.ch, Tel. 052 305 07 84, gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite der Baudirektion Kanton Zürich
Elektronische Baugesuche | Kanton Zürich (zh.ch)

ABTEILUNG HOCH- UND TIEFBAU

stilisierter Bausekretär am Schreibtisch; er bearbeitet die elektronischen Baugesuche