Feuerungskontrolle
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft die Feuerungskontrolle (u.a. Brennerhersteller) alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen.
Die Emissionsgrenzwerte und Fristen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Datei
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| Grenzwerte Oel /Gas / Holz (PDF, 125 kB) | Download | 0 | Grenzwerte Oel /Gas / Holz |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hoch- & Tiefbau | 052 305 07 84 | bausekretariat@pfungen.ch |