Einbürgerungsverfahren
Sie wollen das Bürgerrecht von Pfungen erhalten? Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
- Der Gemeinderat ist für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig.
- Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Ab dem 01. Januar 2023 hat der Kanton Zürich sein Einbürgerungsverfahren digitalisiert. Hier geht's zum LoginExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gesellschaft | 052 305 07 70 | gesellschaft@pfungen.ch |