Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, Beihilfen und kantonale Zuschüsse) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zl-fachverband.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Dokumente
Merkblatt Rückerstattung von ZL aus dem Nachlass
Vollmacht für Rechtshandlungen mit EL-/ZL-Durchführungsstelle
Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen
Merkblatt Bedarfsbescheinigung und finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter