Identitätskarte
Identitätskarten können persönlich bei der Einwohnerkontrolle Pfungen beantragt werden. Sie erhalten die neue Identitätskarte nach 10 Arbeitstagen.
Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:
- alte Identitätskarte
- falls Sie nie eine Identitätskarte besassen: Pass oder Führerausweis (sofern vorhanden)
- bei Verlust oder Diebstahl eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle
- ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck).
Alternativ können wir direkt bei der Antragstellung am Schalter ein digitales Passfoto von Ihnen erstellen.
Das Foto kann auch per Mail im JPEG-Format eingereicht werden an:
gesellschaft@pfungen.ch
Ausweise für Minderjährige und Entmündigte
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Bitte bringen Sie den Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge mit. Der betreffende Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.
Kosten | Gültigkeit | |
ID Erwachsene | Fr. 70.00 | 10 Jahre |
ID Kinder | Fr. 35.00 | 5 Jahre |
Pass und Kombi (Pass und Identitätskarte)
Der Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte) können nur beim kantonalen Passbüro Zürich beantragt werden. Den Termin zur persönlichen Vorsprache können Sie über www.schweizerpass.ch oder telefonisch (Telefon 043 259 73 73) vereinbaren.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 052 305 07 70 | gesellschaft@pfungen.ch |