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Generelle Informationen

Auf der kantonalen Website sind unter folgendem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Informationen zu allen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungsvorlagen verfügbar.

Die mobile Nutzung wird zusätzlich durch die App VoteInfoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erleichtert. Hier können alle Interessierten unter den Einstellungen ihren Kanton und ihre Wohngemeinde zu den Favoriten hinzufügen und haben dadurch jederzeit mobilen Zugriff auf die Abstimmungsinformationen sowie auf die Ergebnisse, sobald die Auszählarbeiten abgeschlossen sind.

Unter Archiv/Suche können Sie mit einer umfassenden Suchfunktion die gewünschten kommunalen Vorlagen aufrufen oder unter folgendem Link AbstimmungsarchivExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu den kantonalen Informationen gelangen.

 

Allgemeine Informationen

Spezifischere Informationen

Abstimmungs-resultate

Wahlen & Abstimmungen (generell)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Logistik Wahlen & AbstimmungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

AbstimmungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Initiativen und ReferendenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Stimm- und Wahlrecht Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
GemeindewahlenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
GemeindeabstimmungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

BundExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
KantonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeinde

 

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus Pfungen
Dorfstrasse 25
8422 Pfungen

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen und Wählen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises bei der Gemeindeverwaltung persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte, Pass oder Schriftenempfangsschein) mitbringen.
 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das kleine Stimmzettelkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde Pfungen erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es bis am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung einwerfen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält

 

Eine Wahlanleitung in einfacher Sprache finden Sie hier.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.