Gemeindeversammlung 12. Juni 2025 - Beschlüsse und Protokollauflage
Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
Protokollauflage und Rechtsmittelbelehrung
Das Protokoll steht den Stimmberechtigten am Schalter der Einwohnerkontrolle vom 20. Juni 2025 bis 21. Juli 2025 zur Einsicht offen. Die Berichtigung des jeweiligen Protokolls kann innerhalb der Auflagefrist mittels Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur verlangt werden. Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und
- im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese Verletzung bereits in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
Pfungen, 20. Juni 2025
Gemeinderat Pfungen
Zugehöriges
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- Gemeindeversammlung
Zugehörige Objekte
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20250612 Protokoll der Gemeindeversammlung (PDF, 895.32 kB) | Download | 0 | 20250612 Protokoll der Gemeindeversammlung |
20250618 Gemeinde Pfungen Formularsatz JR2024 (PDF, 11.79 MB) | Download | 1 | 20250618 Gemeinde Pfungen Formularsatz JR2024 |