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Abstimmungssonntag

Informationen

Datum
27. September 2020
Lokalität
Gemeindehaus Pfungen
Kontakt
Stephan Brügel
Beschreibung
Informationen über die Abstimmungsvorlagen finden Sie hier:

Bund
Kanton
Zweckverband AZiG

Hinweis zur Abstimmungsvorlage des Zweckverbands Alterszentrum im Geeren, Seuzach:
Verschiebung Abstimmungstermin

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. (Die Vorlage gelangt nur zur Abstimmung, wenn das Referendum zustande kommt.)

Angenommen
Ergebnis
Beschaffung neuer Kampfflugzeuge: Zustimmung
Beschreibung
Die Vorlage von Bundesrat und Parlament sieht vor, dass die Schweiz bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschafft. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, muss für 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Die Aufträge werden auf die Sprachregionen verteilt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Darum entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden. Falls das Volk Ja sagt, entscheidet der Bundesrat über den Typ und die Anzahl Flugzeuge. Er unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament zur Genehmigung.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,12 %
734
Nein-Stimmen 43,88 %
574
Stimmbeteiligung
57.69
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"

Abgelehnt
Ergebnis
Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung: abgelehnt
Beschreibung
Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall würde die Guillotine-Klausel zur Anwendung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Die Initiative verbietet es der Schweiz zudem, neue völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,53 %
616
Nein-Stimmen 53,47 %
708
Stimmbeteiligung
57.69%
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)

Abgelehnt
Ergebnis
Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel: abgelehnt
Beschreibung
Das revidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen in der Schweiz Rechnung. Die Kantone können neu die Wolfsbestände vorausschauend regulieren. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart. Ziel dieser Neuerung ist, dass die Wölfe die Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren, weniger Schäden an Schafen und Ziegen entstehen und so die Zahl der Konflikte abnimmt. Das revidierte Gesetz verbessert auch den Schutz verschiedener Wildtierarten. Davon profitieren zum Beispiel Wasservögel. Zudem werden die Lebensräume der Wildtiere besser miteinander vernetzt.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 43,37 %
563
Nein-Stimmen 56,63 %
735
Stimmbeteiligung
57.17
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksintiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie")

Angenommen
Ergebnis
Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft: Zustimmung
Beschreibung
Die Vorlage sieht die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. Der Erwerbsausfall während des Vaterschaftsurlaubs wird entschädigt. Die Entschädigung wird gleich festgelegt wie bei Frauen im Mutterschaftsurlaub: Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden diese Kosten wie beim Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Vorlage für einen zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,89 %
696
Nein-Stimmen 47,11 %
620
Stimmbeteiligung
57.48
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

Abgelehnt
Ergebnis
Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten): abgelehnt
Beschreibung
Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10'100 auf 25'000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zugleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Erhöhung dieses Abzugs führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6'500 auf 10'000 Franken zu erhöhen. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Das führt zu zusätzlichen Steuer ausfällen, die vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt wurden. Infolge der Coronakrise dürften sie vorüber gehend tiefer ausfallen, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken. Da die Kantone an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind, entfallen gut 20 Pro zent der gesamten Mindereinnahmen auf sie. Die Erhöhung der Abzüge kommt jenen fast 60 Prozent der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlen müssen.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 29,88 %
387
Nein-Stimmen 70,12 %
908
Stimmbeteiligung
57.00
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 18. November 2019; Unterhalt von Gemeindestrassen)

Angenommen
Ergebnis
Strassengesetz (StrG) : Zustimmung
Beschreibung
Gemeindestrassen werden aus öffentlichen Steuermitteln, Kantonsstrassen hingegen aus dem Strassenfonds finanziert. Jährlich fliessen 450 Mio. Franken in diesen Fonds. Er wird gespiesen aus den kantonalen Verkehrsabgaben sowie aus den kantonalen Anteilen der Mineralölsteuer und der LSVA (Schwerverkehrsabgabe). Bisher diente der Strassenfonds der Finanzierung des Baus und des Unterhalts der rund 1'500 km Kantonsstrassen. Die parlamentarische Initiative will dies ändern: Neu soll auch der Unterhalt des viel längeren Gemeindestrassennetzes zumindest teilweise aus dem Strassenfonds bezahlt werden. Dafür sollen mindestens 20 Prozent der jährlichen Einlage in den Strassenfonds an die Gemeinden gehen. Das entspricht ungefähr 90 Mio. Franken pro Jahr. Massgebender Schlüssel für die Verteilung der Anteile an die Gemeinden soll die Länge der Gemeindestrassen sein, die vom motorisierten Individualverkehr befahren werden können.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 60,11 %
737
Nein-Stimmen 39,89 %
489
Stimmbeteiligung
54.54
Ebene
Kanton
Art
-

Zusatzleistungsgesetz (ZIG) (Änderung vom 28. Oktober 2019; Beiträge des Kantons)

Angenommen
Ergebnis
Zusatzleistungsgesetz (ZIG): Zustimmung
Beschreibung
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV ermöglichen einkommensschwachen AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezügern eine angemessene materielle Existenz. Die Gemeinden richten die Zusatzleistungen aus, die Kosten werden aber zwischen Bund, Kanton und Gemeinden aufgeteilt, Bund und Kanton zahlen 44 Prozent und die Gemeinden 56 Prozent. Gemeinden, in denen viele arme ältere Menschen wohnen, tragen überdurchschnittliche Kosten. Der Kantonsanteil soll deshalb nun auf 70 Prozent erhöht werden. So kann die sehr ungleiche Soziallastenverteilung unter den Gemeinden ausgeglichen werden. Das ist vor allem deshalb gerechtfertigt, weil die Gemeinden die Kosten für die Zusatzleistungen praktisch nicht steuern können. Die Mehrheit des Kantonsrates empfiehlt, der Gesetzesänderung zuzustimmen.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,32 %
824
Nein-Stimmen 32,68 %
400
Stimmbeteiligung
57.32
Ebene
Kanton
Art
-

Vorlagen Bezirk

Zweckverband Alterszentrum im Geeren – Teilrevision Statuten

Angenommen
Ergebnis
Zweckverband Alterszentrum im Geeren – Teilrevision Statuten: Zustimmung
Beschreibung
Der Zweckverband der Gemeinden Altikon, Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Dinhard, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Rickenbach, Seuzach und Wiesendangen nimmt sich seit 1970 der Aufgabe des Betriebs eines Alterszentrums an, welches seit der Einweihung 1979 gemeinsam in Seuzach betrieben wird.

Die jetzigen Statuten des Zweckverbands sind seit 1. Januar 2017 in Kraft. Damals wurde die Führung eines eigenen Haushalts mit eigener Bilanz eingeführt.

Die Teilrevision der Statuten ist aus zwei Gründen erforderlich:
• Die Gemeinde Ellikon an der Thur hat per 31. Dezember 2019 die Mitgliedschaft im Zweckverband gekündigt.
• Das Gemeindegesetz des Kantons Zürich ist die rechtliche Grundlage für die Organisation der Zürcher Zweckverbände und wurde am 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Die Neuerungen im Gemeindegesetz machen eine Anpassung der Statuten an das übergeordnete Recht unumgänglich.

Die Betriebskommission hat auf den Grundlagen der bestehenden Statuten und den Musterstatuten des Kantons die vorliegende Teilrevision der Statuten des Zweckverbands erarbeitet. Die wesentlichen Änderungen betreffen den Austritt von Ellikon an der Thur aus dem Zweckverband, die notwendigen Anpassungen an die übergeordnete Gesetzesgrundlage (neues Gemeindegesetz seit 1. Januar 2018), die Anpassung der Amtsdauer von Betriebskommission und Rechnungsprüfungs-kommission, die Zusammensetzung der Betriebskommission. Da es sich grösstenteils um formale Korrekturen handelt, wird auf eine Synopse verzichtet. Sämtliche Änderungen sind bei den Schlussbestimmungen unter Art. 58 aufgeführt.
Die Betriebskommission hat den Delegierten und den Verbandsgemeinden sowie der Rechnungsprüfungskommission die Verbandsstatuten zur Vernehmlassung unterbreitet. Da die Teilrevision keine Auswirkungen auf finanzielle Punkte hat, verzichtete die RPK auf einen Abschied.
Dem Gemeindeamt des Kantons Zürich wurden die revidierten Statuten zur Vorprüfung eingereicht. Die Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht sind in der Vorlage zuhanden der Stimmberechtigten berücksichtigt, so dass mit einer Genehmigung der neuen Statuten durch den Regierungsrat gerechnet werden kann.
Formulierung
Stimmen Sie den teilrevidierten Statuten des Zweckverbands Alterszentrum im Geeren zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 91,16 %
969
Nein-Stimmen 8,84 %
94
Stimmbeteiligung
48.44
Ebene
Bezirk
Art
-