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Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung - Teilrevision - Genehmigung und Inkraftsetzung

26. Juni 2020

Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung vom 20. Februar 2001 - Teilrevision

Der Gemeinderat hat - gestützt auf Art. 26 der Gemeindeordnung vom 24.09.2017 - mit Beschluss Nr. 120 vom 22.06.2020

die Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung der Gemeinde Pfungen

teilrevidiert und vorbehaltlich allfälliger Rekurse per 22.06.2020 in Kraft gesetzt. 

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist – soweit möglich – beizulegen.

 

Pfungen, 22.06.2020

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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