Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung - Teilrevision - Genehmigung und Inkraftsetzung
Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung vom 20. Februar 2001 - Teilrevision
Der Gemeinderat hat - gestützt auf Art. 26 der Gemeindeordnung vom 24.09.2017 - mit Beschluss Nr. 120 vom 22.06.2020
die Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung der Gemeinde Pfungen
teilrevidiert und vorbehaltlich allfälliger Rekurse per 22.06.2020 in Kraft gesetzt.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist – soweit möglich – beizulegen.
Pfungen, 22.06.2020
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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130.110_Ausfuhrungsbestimmungen_zur_Personalverordnung_REVIDIERT.pdf | Download | 0 | 130.110_Ausfuhrungsbestimmungen_zur_Personalverordnung_REVIDIERT.pdf |