Kopfzeile

Inhalt

Benützung öffentlicher Grund als Parkraum und Biwak

13. Februar 2020

Sachverhalt

Gesuch

Nutzung öffentlicher Grund als Bereitstellungsraum für eine militärische Übung: Dienstag, 25.02. ab ca. 09:00 Uhr bis Mittwoch, 26.02.2020, ca. 12:00 Uhr.

Gesuchsteller

Kata Hi Ber Kp 204-1/19, Geniezug Land
v. d. Oblt Adrian Zumbühl, Zugführer ZM
Kdo LVB GRABC, Kaserne, 5620 Bremgarten

Standort

Parkplatz vor Schützenhaus / Areal Jugendtreff / Wüeri-Platz

Erwägungen

Gemäss Art. 25 der Polizeiverordnung Pfungen vom 27.11.2014 ist ohne Bewilligung das Campieren oder das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilien und Wohnwagen sowie Fahrnisbauten auf öffentlichem Grund und in Waldungen verboten. In besonderen Einzelfällen können auf öffentlichem Grund Ausnahmen bewilligt werden.

Der Sicherheitssekretär verfügt:

1. Der Kata Hi Ber Kp 204-1/19, Geniezug Land, wird bewilligt, auf öffentlichem Grund der Gemeinde Pfungen Kleinfahrzeuge und 6 Lastwagen mit Anhänger zu parkieren sowie ein Zeltlager für ca. 35 AdA zu errichten.

Verkehrsbeschränkung: Die Parkplätze vor dem Schützenhaus werden temporär mit einem Parkverbot für private Motorfahrzeuge belegt.

Ordentliche Parkplätze: Gemeindeeigene Parkplätze vor dem Recyclinghof, nordseitig, jedoch nur für Leichtfahrzeuge ≤ 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (GG)

Zusätzliche Parkplätze: - asphaltierte Parkplätze vor dem Schützenhaus für Fz ≥ 3,5 to GG
- asphaltierter Platz innerhalb der Sammelstelle für Fz ≥ 3,5 to GG
- Kiesplatz zw. Sammelstelle und ehem. Jugendtreff für Fz ≥ 3,5 to GG

Biwak-Platz: Kiesplatz / Wiese beim ehemaligen Jugendtreff

Sanitäre Anlagen: Für die Hygiene der AdA während des Biwakierens stellt die Gemeinde Pfungen die sanitären Anlagen im ehemaligen Jugendtreff zur Verfügung.

Schlüsselbezug: Die zugesicherten Areale sind frei zugänglich, bei eingezäunten / verschlossenen Bauten werden diese rechtzeitig aufgeschlossen. Bei Problemen kontaktieren Sie Herrn Marcel Bosshart (Natel Nr. 079 625 49 73).

Verantwortliche Person: Als verantwortliche Person seitens des Militärs wurde Herr Adrian Zumbühl, Zugführer ZM, Telefon 058 480 79 36, bezeichnet.

2. Die Bewilligung wird unter folgenden Auflagen erteilt:

  • Der Gesuchsteller ist verpflichtet, sich an die zugewiesenen Örtlichkeiten resp. Parkräume zu halten.
  • Die Signalisation und Absicherung der parkierten Lastenzüge während der Nacht sowie die Regelung des normalen Strassenverkehrs bei Wegfahrt aus dem Parkplatz ist Sache des Veranstalters. Die Strassenverkehrsvorschriften müssen eingehalten werden.
  • Der Gesuchsteller garantiert für das tadellose Aufräumen der Biwakierungsfläche innert 48 Stunden nach Abschluss der Übung. Sämtliche Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten für allfällige Aufräumarbeiten durch das Gemeindewerk Pfungen werden der Gesuchstellerin verrechnet.
  • Die Gemeinde Pfungen lehnt jede Haftung für Unfälle, Schäden und Ansprüche, welche mit der militärischen Übung in einem Zusammenhang stehen, ab. Für allfällige Schäden an öffentlichem oder privatem Eigentum haftet die Gesuchstellerin.
  • Die Bewilligung ist auf Verlangen vorzuweisen.

 3. Rechtsmittelbelehrung

  • Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung an gerechnet beim Gemeinderat Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Angerufene Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen.

 

Zugehörige Objekte

Name
Bewilligung Benützung öffentlicher Grund Download 0 Bewilligung Benützung öffentlicher Grund