Abfallverordnung der Gemeinde Pfungen - Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verfügt mit Datum vom 06. September 2019:
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 27. Juni 2019 verabschiedete die Gemeindeversammlung der Gemeinde Pfungen den Neuerlass der Abfallverordnung. Die Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats Winterthur vom 9. August 2019 liegt vor. Mit Schreiben vom 19. August 2019 ersucht die Gemeinde Pfungen das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) um die Genehmigung.
Erwägungen
Gemäss § 35 Abs. 1 des kantonalen Abfallgesetzes vom 25. September 1994 (AbfG) haben die Gemeinden für Siedlungsabfälle in einer kommunalen Abfallverordnung das Sammelwesen, die Behandlung sowie die Gebühren zu regeln. Die Abfallverordnung bedarf der Genehmigung durch den Kanton.
Zuständig für die Genehmigung ist gemäss § 4 a Abs. 2 der kantonalen Abfallverordnung vom 24. November 1999 (AbfV) das AWEL. Das AWEL prüft, ob die Anforderungen gemäss § 35 Abs. 1 AbfG erfüllt sind und ob die Bestimmungen im Einklang mit übergeordnetem Recht stehen.
Die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung der Gemeinde Pfungen erfüllt die Anforderungen gemäss § 35 Abs. 1 AbfG und steht im Einklang mit übergeordnetem Recht von Kanton und Bund. Die Abfallverordnung kann daher genehmigt werden.
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft verfügt:
- Die mit Beschluss vom 27. Juni 2019 von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung wird genehmigt.
- Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Aktenauflage
Verfügung und Unterlagen sind auf der Homepage www.pfungen.ch einsehbar und liegen vom 14. September bis 14. Oktober 2019 während der Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus am Schalter der Einwohnerkontrolle (Erdgeschoss) auf.
Pfungen, 10. September 2019
Gemeindeverwaltung Pfungen
Zugehörige Objekte
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Abfallverordnung - Genehmigung durch das AWEL (PDF, 66.81 kB) | Download | 0 | Abfallverordnung - Genehmigung durch das AWEL |