Bewilligung zum Betonieren über die Mittagszeit
Sachverhalt
Der Polier der Baustelle „Riverside“ in Pfungen ersucht mit E-Mail-Eingabe vom 25. Juni 2019 um folgende Bewilligung:
Gesuch |
Ausführen von Betonierungsarbeiten über die Mittagszeit |
Gesuchsteller |
Baltensperger Bau AG, vertr. d. Fabio Fattore |
Termin |
28. Juni, 02. und 11. Juli 2019 |
Unterlagen |
E-Mail-Mitteilung vom 25. Juni 2019 |
Erwägungen
- Gemäss Art. 37 Abs. 6 der Polizeiverordnung Pfungen ist Baustellenlärm an Werktagen zwischen 12 und 13 Uhr untersagt.
- Gemäss Art 37 Abs. 7 der Polizeiverordnung Pfungen kann der Gemeinderat in besonderen Einsatzfällen Ausnahmen bewilligen.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 29.04.2019 die Kompetenz an den Sicherheitsvorsteher bzw. den Sicherheitssekretär abgetreten.
Der Sicherheitssekretär verfügt:
- Dem Unternehmer, Baltensperger Bau AG, Winterthur, vertr. durch Fabio Fattore, wird bewilligt, am 28. Juni, 02. und 11. Juli 2019 Betonierungsarbeiten während der Mittagszeit von 12 bis 13 Uhr auszuführen.
- Die Bewilligung wird unter folgenden Auflagen erteilt:
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Die Gesuchstellerin, vertreten durch den Polier Fattore Fabio, ist für die bewilligungs-konforme Abwicklung der Arbeiten verantwortlich.
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Die Lärmimmissionen für die Anwohnerschaft sind so gering wie möglich zu halten.
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Die Bewilligung ist auf Verlangen vorzuweisen.
- Die Gebühren für vorliegende und folgende Bewilligungen werden nach Abschluss der Hochbauarbeiten pauschal in Rechnung gestellt.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung an gerechnet beim Gemeinderat Pfungen, 8422 Pfungen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Angerufene Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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20190625_Verfügung_Riverside | Download | 0 | 20190625_Verfügung_Riverside |