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Erneuerungswahl der Synode der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 – 2023

4. Januar 2019

Erneuerungswahl der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 – 2023

Der Gemeinderat Pfungen verfügt

gestützt auf Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft vom 29. Januar 2009 i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und Art. 7 der Kirchgemeindeordnung der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Pfungen:

Auf die Wahlausschreibung vom 16. November 2018 für die Erneuerungswahl eines Mitglieds der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 bis 2013 ist innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingegangen:

- Ziegler Doris, 1962, Reckholderfeldstrasse 26, 8422 Pfungen

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens 11. Januar 2019, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.

Wählbar sind Mitglieder der römisch-katholischen Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Zusätzlich kann der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind unter www.zhkath/service/kirchgemeinden zu finden

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, so wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Verfügung kann innert fünf Tagen nach ihrer Veröffentlichung in den amtl. Publikationsorganen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Kirche des Kt. Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung aufzuweisen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Pfungen, 03. Januar 2019

Der Gemeinderat

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