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In der Schweiz anmelden

Schweizer Bürger, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, haben sich bei der zuständigen Schweizer Botschaft (ev. Konsulat) im Ausland abzumelden und bei der Einwohnerkontrolle ihres zukünftigen Wohnsitzes anzumelden. Vgl. zur Anmeldung:

Denken Sie bei Ihrer Rückkehr an die Erledigung der Zollformalitäten und den Wiedereintritt in die Sozialversicherungen (AHV, Krankenkasse, etc.). Hilfe bei der Suche nach einer Stelle erhalten sie bei der Sektion "Auswanderung und Stagiaires" des Bundesamtes für Ausländerfragen. www.auslaender.ch

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen beabsichtigen, müssen sich auf der Einwohnerkontrolle ihres zukünftigen Wohnsitzes anmelden. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn eine Zusicherung für die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung vorliegt (Ausnahme: Angehörige von EU- und EFTA-Staaten).

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