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Passbestellung

Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)

Der Pass (seit 2010 mit Datenchip) oder das „Kombi“ können nur beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben.

Den Antrag und die anschliessende Terminvereinbarung zur Erfassung der biometrischen Daten wickeln Sie am besten online über www.schweizerpass.ch ab. Wer kein Internet hat, kann den Antrag unter 043 259 73 73 stellen, muss jedoch mit einer Warteschlaufe rechnen.

Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Erfassung der Daten, können keine Ausweise ausgestellt werden. Vor Ort im Passbüro werden keine Anträge entgegengenommen.

Am vereinbarten Termin werden die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfasst (kein eigenes Foto nötig). Frühere Pässe und IDKs sind mitzubringen, egal, ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen sind. Sie müssen entwertet werden, bevor neue Ausweise zugestellt werden können. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen.

  • Neu eingebürgerte Personen müssen sich mit ihrem ausländischen Pass ausweisen. Ein Ausländerausweis (= Aufenthaltsbewilligung B, C, F und N) genügt nicht.
  • Bei Neugeborenen ist entweder ein Geburtsschein, ein Familienausweis (Familienbüchlein), oder eine Meldebestätigung mitzunehmen.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine, oder nur mit einem Elternteil erscheinen, benötigen bei gemeinsamem Sorgerecht die schriftliche Zustimmung nicht anwesender Elternteile. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist ein entsprechender amtlicher Nachweis nötig (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung).

Notpass (Provisorischer Pass)

Für den Notpass können Sie ohne Termin beim Passbüro am Sihlquai 253, oder beim Notpassbüro am Flughafen vorsprechen. Er wird vor Ort gedruckt. Da er keinen Datenchip enthält, berechtigt er nicht überall zur Einreise oder zum Transit. Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Minderjährige, die einen Notpass benötigen, sollten von den Eltern begleitet sein. Ist das nicht möglich, ist die schriftliche Zustimmung der nichtanwesenden sorgeberechtigten Elternteile vorzuweisen.

 

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