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Identitätskarte

Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.

Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle Pfungen beantragt werden.

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.

Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann persönlich bei der Einwohnerkontrolle Pfungen beantragt werden. Die Ausstellung dauert in der Regel 7–10 Arbeitstage

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:

  • alte Identitätskarte
  • falls Sie nie eine Identitätskarte besassen: Pass oder Führerausweis (sofern vorhanden)
  • bei Verlust oder Diebstahl eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle
  • Ein digitales Passfoto kann direkt bei der Antragstellung am Schalter durch die Gemeinde erstellt werden. Alternativ darf ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck) mitgebracht oder im JPEG-Format per Mail eingereicht werden an: gesellschaft@pfungen.ch. Das Foto muss unverändert im Original eingereicht werden. Mit KI-Tools oder Bildbearbeitungsprogrammen bearbeitete Bilder werden nicht akzeptiert.
  • Das Foto muss den Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten entsprechen (siehe Fotomustertafel weiter unten als Download).

Ausweise für Minderjährige und Entmündigte
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Bitte bringen Sie den Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge mit. Der betreffende Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.

  Kosten Gültigkeit
ID Erwachsene Fr. 70.00 10 Jahre
ID Kinder Fr. 35.00 5 Jahre

Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden. Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.

Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei der Einwohnerkontrolle Pfungen, sondern beim kantonalen Passbüro Zürich beantragt werden. Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro Zürich zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.

Pass und Kombi (Pass und Identitätskarte)
Der Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte) können nur beim kantonalen Passbüro Zürich beantragt werden. Den Termin zur persönlichen Vorsprache können Sie über www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder telefonisch (Telefon 043 259 73 73) vereinbaren.

Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz–EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen.

Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

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Fotomustertafel Identitätskarten (PDF, 1.46 MB) Download 0 Fotomustertafel Identitätskarten
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