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Hundekontrolle

Meldepflicht an die Gemeinde sowie bei der AMICUS

Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und sich als Hundehalter registrieren zu lassen. Die Benutzerdaten und das Passwort werden den Hundehaltern daraufhin per Post zugestellt. Anschliessend können die Hundehalter sich auf AMICUS einloggen. Erst nach dem Erhalt der Personen-ID können die Hundehalter ihren Hund chippen lassen.

Die Hundehalter sind ebenfalls verantwortlich, dass Sie folgende Ereignisse innert 10 Tagen bei der AMICUS und bei der Wohnsitzgemeinde melden:
  • Übernahme des Hundes
  • Namens- und Adressänderung des Hundehalters
  • Weggabe des Hundes
  • Tod des Hundes

Weitere Infos über AMICUS sowie das Handbuch für die Hundehalter finden Sie auf www.amicus.ch.

Für jeden Hund, der älter als 3 Monate ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Die Hundehalter erhalten im ersten Quartal die entsprechende Rechnung.

Gebühren
Ordentliche JahresgebührFr. 150.00
Junghunde
(3 Monate alt nach 30.06.)
Fr. 75.00
Spezialhunde gem. § 25 Hundegesetz:sind von der Abgabe befreit. Hier ist jedoch folgendes zu beachten:
Halterinnen und Halter von Spezialhunden gem. § 25 Hundegesetz müssen spätestens bis Ende Januar des laufenden Abgabejahrs dem Gemeinderat den Nachweis über den entsprechenden Einsatz erbringen. Ansonsten wird die ordentliche Jahresgebühr in Rechnung gestellt.

Hundekurse

Alle Hundehalter/-innen müssen seit dem 01. September 2008 einen theoretischen sowie pro Hund einen praktischen Sachkundenachweis erbringen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Schweizer Franken obligatorisch.

Mit grossen oder massigen Hunden geboren nach dem 31. Dezember 2010 ist eine zusätzliche Ausbildung zu absolvieren (Welpenförderung und Junghundekurs, gegebenenfalls Erziehungskurs). Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen www.tiererichtighalten.ch sowie des Veterinäramts des Kantons Zürich www.veta.zh.ch.

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