Hundekontrolle
Meldepflicht an die Gemeinde sowie bei der AMICUS
Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und sich als Hundehalter registrieren zu lassen. Die Benutzerdaten und das Passwort werden den Hundehaltern daraufhin per Post zugestellt. Anschliessend können die Hundehalter sich auf AMICUS einloggen. Erst nach dem Erhalt der Personen-ID können die Hundehalter ihren Hund chippen lassen.
Die Hundehalter sind ebenfalls verantwortlich, dass Sie folgende Ereignisse innert 10 Tagen bei der AMICUS und bei der Wohnsitzgemeinde melden:
- Übernahme des Hundes
- Namens- und Adressänderung des Hundehalters
- Weggabe des Hundes
- Tod des Hundes
Weitere Infos über AMICUS sowie das Handbuch für die Hundehalter finden Sie auf www.amicus.ch.
Für jeden Hund, der älter als 3 Monate ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Die Hundehalter erhalten im ersten Quartal die entsprechende Rechnung.
| Gebühren | |
| Ordentliche Jahresgebühr |
Fr. 150.00 |
| Junghunde (3 Monate alt nach 30.06.) |
Fr. 75.00 |
| Spezialhunde gem. § 25 Hundegesetz |
sind von der Abgabe befreit. Hier ist jedoch folgendes zu beachten: Halterinnen und Halter von Spezialhunden gem. § 25 Hundegesetz müssen spätestens bis Ende Januar des laufenden Abgabejahrs dem Gemeinderat den Nachweis über den entsprechenden Einsatz erbringen. Ansonsten wird die ordentliche Jahresgebühr in Rechnung gestellt. |
Hundeausbildung
Mit Inkrafttreten der kantonalen Hundegesetzgebung am 1. Juni 2025 sind Hundehaltende verpflichtet, eine theoretische und praktische Hundeausbildung zu absolvieren, wenn sie:
· in einer Zürcher Gemeinde wohnhaft sind und
· einen Hund für mindestens drei Monate halten.
Die Ausbildung muss bei einer vom Veterinäramt bewilligten Hundeausbildnerin oder einem Hundeausbildner erfolgen.
Für wen gilt die Ausbildungspflicht?
· Für alle, die sich ab dem 1. Juni 2025 einen Hund zulegen.
· Für alle, die ab dem 1. Juni 2025 mit ihrem Hund in den Kanton Zürich ziehen.
Kursbestätigung
Nach Absolvierung der Kurse sind die Kursbestätigungen (Kopien) an die Hundekontrolle Pfungen einzureichen entweder:
- persönlich im Gemeindehaus, postalisch oder
- per Mail an: gesellschaft@pfungen.ch
👉 Weitere Informationen zur theoretischen und praktischen Hundeausbildung finden Sie hier:
Hundeausbildung Kanton Zürich
Haftpflichtversicherung
Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Mio. obligatorisch.
Zugehörige Objekte
| Name |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gesellschaft | 052 305 07 70 | gesellschaft@pfungen.ch |