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Bewilligungen (Verwaltungspolizei)

Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, eine Polizeiverordnung zu erlassen. Darin finden sich vor allem Regeln für ein geordnetes Zusammenleben (Ruhezeiten, Benützung des öffentlichen Grundes etc.). Diese sogenannten "Polizeigüter" betreffen folgende Bereiche:

  • öffentliche Ordnung und Sicherheit (z.B. Verkehrsregeln, Polizei allgemein)
  • öffentliche Gesundheit (z.B. Lebensmittelkontrolle)
  • öffentliche Ruhe

Die in der Polizeiverordnung aufgeführten eingeschränkten oder verbotenen Tätigkeiten können mit einer Erlaubnis trotzdem durchgeführt werden. Für die gängisten gibt es Formulare weiter unten zum download.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die uneingeschränkte Funktionalität der Formulare diese zuerst auf Ihren Rechner herunterladen und abspeichern müssen.

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