Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeversammlungen

24. Juni 2021, 19.00 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle Seebel
Breiteackerstrasse 46 b
8422 Pfungen

Kontakt

Andrea Jakob
andrea.jakob@pfungen.ch

Informationen

Beschreibung

EINLADUNG

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde und der Reformierten Kirchgemeinde Pfungen sind eingeladen zu den

 

GEMEINDEVERSAMMLUNGEN vom Donnerstag, 24. Juni 2021
in der Mehrzweckhalle Seebel.

TRAKTANDEN

 
   

A Reformierte Kirchgemeinde

Beginn: 19.00 Uhr

  1. Jahresrechnung 2020 - Genehmigung
  2. Totalrevision Kirchgemeindeordnung – Genehmigung
  3. Totalrevision Entschädigungsverordnung - Genehmigung
  4. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
 
   

B Politische Gemeinde

Beginn: 20.00 Uhr

  1. Jahresrechnung 2020 - Genehmigung
    Geschäftsbericht 2020 - Kenntnisnahme
  2. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
 

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.

Die beleuchtenden Berichte und der Geschäftsbericht der politischen Gemeinde können am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Es gilt Maskenpflicht!
Wir danken für Ihr Verständnis.

Voraussetzungen

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Politischen Gemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. In Angelegenheiten der Reformierten Kirchgemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Personen, welche das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen und Angehörige dieser Konfession sind, stimmberechtigt.

Das Stimmregister, die Rechnungen der Gemeindegüter sowie die Akten zu den übrigen Anträgen liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Anfragen § 17 Gemeindegesetz
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind den Gemeindevorsteherschaften spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Gemeindevorsteherschaft statt.

Download

Alle Dokumente dieser Versammlung als Zip-Datei herunterladen

Dokumente

Name
001_Beleuchtender_Bericht_GV.pdf Download 0 001_Beleuchtender_Bericht_GV.pdf
002_pol._Gemeinde_-_Jahresrechnung_2020.pdf Download 1 002_pol._Gemeinde_-_Jahresrechnung_2020.pdf
003_Geschaftsbericht_2020.pdf Download 2 003_Geschaftsbericht_2020.pdf
01_Ref._Kirche_-_Jahresrechnung_2020.pdf Download 3 01_Ref._Kirche_-_Jahresrechnung_2020.pdf
02_Kirchgemeindeordnung.pdf Download 4 02_Kirchgemeindeordnung.pdf
03_Entschadigungsverordnung.pdf Download 5 03_Entschadigungsverordnung.pdf

Zugehörige Objekte

DatumName