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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022: Wahlanordnung, Publikation der 7-Tage-Frist

20. Juli 2020

Auf die Wahlausschreibung vom 05. Juni 2020 für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission Pfungen ist innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingegangen:

Schifferle Marc, Jg. 2000, Seebelstrasse 33, 8422 Pfungen

  1. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens 27. Juli 2020 , angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.
     
  2. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in Pfungen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
    Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse unterzeichnet sein; die Unterzeichnenden müssen in Pfungen Wohnsitz haben.
    Der Wahlvorschlag darf höchstens den Namen einer wählbaren Person enthalten. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein.
     
  3. Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.
    Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, so wird eine Urnenwahl durchgeführt.
     
  4. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.