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Wahlanordnung für die Pfarrwahlen für die Amtsdauer 2020 bis 2024

29. November 2019

Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Pfungen
Wahlanordnung für die Pfarrwahlen für die Amtsdauer 2020 bis 2024

Der Gemeinderat ordnet als wahlleitende Behörde auf Antrag der evang.-ref. Kirchgemeinde die Pfarrwahl an der Urne auf den 09. Februar 2020 an.

Die Teilnehmenden der Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2019 haben beschlossen, den Stimmberechtigten für die am 01. Januar 2020 beginnende Amtsdauer 2020 bis 2024 die Wahl von Pfarrer

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zu beantragen.

Die Wahl findet gemäss Art. 125 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich in Verbindung mit § 118 des Gesetzes über die politischen Rechte die Wahl statt.
Die Urnenwahl findet am 09. Februar 2020 statt.

Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.

Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Pfungen, 29. November 2019

Im Auftrag der evang.-ref. Kirchgemeinde
Gemeinderat Pfungen

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