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Betonieren über die Mittagszeit

25. Oktober 2019

Sachverhalt

Der Polier der Baustelle „Riverside“ in Pfungen ersucht mit telefonischer Eingabe vom 24. Oktober 2019 um folgende Bewilligung:

Gesuch

Ausführen von Betonierungsarbeiten über die Mittagszeit

Gesuchsteller

Baltensperger Bau AG, vertr. d. Fabio Fattore
Albert-Einstein-Strasse 17, 8404 Winterthur

Termin

Mittwoch, 30. Oktober 2019

Unterlagen

Telefonische Mitteilung vom 24. Oktober 2019

Erwägungen

  1. Gemäss Art. 37 Abs. 6 der Polizeiverordnung Pfungen ist Baustellenlärm an Werktagen zwischen 12 und 13 Uhr untersagt.
  2. Gemäss Art 37 Abs. 7 der Polizeiverordnung Pfungen kann der Gemeinderat in besonderen Einsatzfällen Ausnahmen bewilligen.
    Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 29.04.2019 die Kompetenz an den Sicherheitsvor­steher bzw. den Sicherheitssekretär abgetreten.

Der Sicherheitssekretär verfügt:

  1. Dem Unternehmer, Baltensperger Bau AG, Winterthur, vertr. durch Fabio Fattore, wird bewilligt, am 30. Oktober 2019 Betonierungsarbeiten während der Mittagszeit von 12 bis 13 Uhr auszuführen.
  2. Die Bewilligung wird unter folgenden Auflagen erteilt:
  • Die Gesuchstellerin, vertreten durch den Polier Fattore Fabio, ist für die bewilligungs-konforme Abwicklung der Arbeiten verantwortlich.

  • Die Lärmimmissionen für die Anwohnerschaft sind so gering wie möglich zu halten.

  • Die Bewilligung ist auf Verlangen vorzuweisen.

  1. Die verschiedenen Gesuche während der Bauzeit werden nach Beendigung des Rohbaus pauschal abgerechnet.
  2. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung an gerechnet beim Gemeinderat Pfungen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Angerufene Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen.

Zugehörige Objekte

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