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Parkverbot Dürrenrainstrasse

25. September 2019

Sachverhalt

Anlass

Anlieferung und Versetzen von Fertig-Garagen

Ort

Überbauung „Parkside“, Dürrenrainstrasse

Gesuchsteller

Keller Prefadom AG
Ziegeleistrasse 9
8422 Pfungen

Angemeldet durch:
Adrian Matti, Bauleiter

 

Termin

Donnerstag, 26.09.2019,
Montag, 30.09.2019 und
Mittwoch, 02.10.2019

jeweils ab 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Anordnung

Dürrenrainstrasse:
"Allg. Parkverbot" (Signal Nr. 2.50) ab Einmündung Kreisel bis Verzweigung Euel-/Tössstrasse für Anwohner sowie Besucher.

Erwägungen

  1. Gemäss §5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 211.2001 ist für vorüber­gehende Verkehrsanordnungen die Gemeindebehörde zuständig.
  2. Gemäss Art 22 Polizeiverordnung Pfungen bedarf jede über den Gemeindegebrauch hinausgehende Benützung öffentlicher Anlagen einer Bewilligung des Gemeinderates.
  3. Mit Beschluss Nr. 196 vom 17. September 2018 hat der Gemeinderat gestützt auf § 45 nGG in Verbindung mit Art. 24 der Gemeindeordnung Pfungen die Kompetenz zum Erlass von Ver­kehrsanordnungen an den Sicherheitssekretär delegiert.

Der Sicherheitssekretär verfügt sodann:

  1. Am 26.09., 30.09. und 02.10.2019, jeweils von 12:00 bis 17:00 Uhr wird gestützt auf §5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 211.2001 folgende Verkehrsanordnung erlassen:

Verkehrsanordnung

Die Dürrenrainstrasse wird mit einem allg. Parkverbot ab Einmündung Kreisel bis zur Verzweigung Euel-/Tössstrasse (Signal 2.50) belegt. Zubringerdienste (LKW und Kranwagen) sowie die Zufahrt für Anwohner ist während der erwähnten Zeit erlaubt, jedoch keine Parkierung auf öffentlichem Grund.

  1. Zuständigkeit für das Aufstellen und Entfernen der Tafeln:
    Bereichsleiter Werk Pfungen.
  2. Bedingungen und Auflagen

3.1 Der Gesuchsteller sorgt mit geeigneten Massnahmen für die Einhaltung der Verkehrs­regeln, insbesondere der Bestimmungen über den ruhenden Verkehr (keine Parkierung im Baustellenbereich, auf dem Trottoir etc.).

3.2 Die Zufahrt für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge der Blaulichtorganisationen zu den im abgesperrten Bereich befindlichen Liegenschaften muss jederzeit mit einer Mindest­durchfahrbreite von 3,5 Metern gewährleistet sein. Für allfällige Fragen steht Feuer­wehrkommandant Roger Vollenweider (079 223 11 09) zur Verfügung.

  1. Gebühren und Kosten

           Ausserordentliche polizeiliche Bewilligung Fr. 50.00

  1. Rechtsmittel
    Gegen diesen Entscheid kann innert dreissig Tagen, nach erfolgter Mitteilung, beim Gemein­derat Pfungen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die un­terliegende Partei zu tragen. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist, soweit möglich, beizulegen.

Zugehörige Objekte

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