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Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

30. August 2019

Auf die Wahlausschreibung vom 12. Juli 2019 für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Pfungen ist innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingegangen:

Keller Carmen, 1972, Obere Multbergstrasse 6, 8422 Pfungen

  1. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens 06. September 2019 , angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.
  2. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in Pfungen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
    Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse unterzeichnet sein; die Unterzeichnenden müssen in Pfungen Wohnsitz haben.
    Der Wahlvorschlag darf höchstens den Namen einer wählbaren Person enthalten. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein.
  3. Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.
    Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, so wird eine Urnenwahl durchgeführt.
  4. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götzstrasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Pfungen, 28. August 2019

Der Gemeinderat

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