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Verkehrsanordnung Rebbergstrasse

18. Juli 2019

Sachverhalt

Anlass

Einbau des Deckbelages an der Rebbergstrasse

Ort

Gesamte Rebbergstrasse

Gesuchsteller

Gemeinde Pfungen
Dorfstrasse 25
8422 Pfungen

Angemeldet durch:
Zdenko Pribis, Bauleiter beauftragtes Ingenieurbüro

 

Termin

Am Freitag, 26. Juli 2019, von 07:00 bis 20:00 Uhr

Anordnung

Rebbergstrasse: "Allg. Fahrverbot" (Signal Nr. 2.01) plus Scherengitter

Erwägungen

  1. Gemäss §5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 211.2001 ist für vorüber­gehende Verkehrsanordnungen die Gemeindebehörde zuständig.
  2. Mit Beschluss Nr. 196 vom 17. September 2018 hat der Gemeinderat gestützt auf § 45 nGG in Verbindung mit Art. 24 der Gemeindeordnung Pfungen die Kompetenz zum Erlass von Ver­kehrsanordnungen an den Sicherheitssekretär delegiert.

Der Sicherheitssekretär verfügt sodann:

  1. Für den Freitag, 26. Juli 2019 in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr wird gestützt auf §5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 211.2001 folgende Verkehrsanordnung erlassen:

Verkehrsanordnung

Die Rebbergstrasse wird mit einem allg. Fahrverbot in beide Richtungen (Signal 2.01) belegt und mit Scherengitter abgesperrt.

  1. Zuständigkeit für das Aufstellen und Entfernen der Tafeln:
    Bereichsleiter Werk Pfungen.
     
  2. Bedingungen und Auflagen
    3.1 Der Gesuchsteller sorgt mit geeigneten Massnahmen für die Einhaltung der Verkehrs­regeln, insbesondere der Bestimmungen über den ruhenden Verkehr (keine Parkierung im Baustellenbereich, auf dem Trottoir etc.).

    3.2 Die Zufahrt für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge der Blaulichtorganisationen zu den im abgesperrten Bereich befindlichen Liegenschaften muss jederzeit mit einer Mindest­durchfahrbreite von 3,5 Metern gewährleistet sein. Für allfällige Fragen steht Feuer­wehrkommandant Roger Vollenweider (079 223 11 09) zur Verfügung.
     
  3. Gebühren und Kosten
    ausserordentliche polizeiliche Bewilligung Fr. 0.00
     
  4. Rechtsmittel
    Gegen diesen Entscheid kann innert dreissig Tagen, nach erfolgter Mitteilung, beim Gemein­derat Pfungen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die un­terliegende Partei zu tragen. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist, soweit möglich, beizulegen.

Zugehörige Objekte

Name
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