Gebührentarif - Festsetzung
Gebührentarif – Festsetzung
Der Gemeinderat Pfungen hat mit Beschluss Nr. 211 vom 1. Oktober 2018 gestützt auf Art. 5 der Gebührenverordnung vom 21. Juni 2018
den Gebührentarif der Gemeinde Pfungen
festgesetzt und vorbehältlich allfälliger Rekurse per 1. Dezember 2018 in Kraft gesetzt.
Im Weiteren bleiben vorbehalten und unterliegen nicht dem Rechtsmittelverfahren
- Die Gebühren für die Wasser- und die Gasversorgung sowie für die Abwasserentsorgung wurden mit GRB Nr. 176 vom 20.08.2018 für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 genehmigt und publiziert. Sie sind in Rechtskraft erwachsen.
- Die Gebühren für die Abfallentsorgung wurden mit GRB Nr. 176 vom 20.08.2018 für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019 genehmigt und publiziert. Sie sind in Rechtskraft erwachsen.
Der Beschluss und die entsprechenden Unterlagen sind auf der Homepage www.pfungen.ch einsehbar und sie liegen sie vom 5. Oktober bis 5. November im Gemeindehaus am Schalter der Einwohnerkontrolle (Erdgeschoss) während der Schalteröffnungszeiten auf.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götze-Strasse 26, 8400 Winterthur, innert 30 Tagen, vo der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist – soweit möglich – beizulegen.
Pfungen, 1. Oktober 2018
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Amtliche Publikation - Gebührentarif, Festsetzung | Download | 0 | Amtliche Publikation - Gebührentarif, Festsetzung |
GRB Nr. 211 v. 01.10.2018 - Gebührentarif, Festsetzung | Download | 1 | GRB Nr. 211 v. 01.10.2018 - Gebührentarif, Festsetzung |
Gebührentarif vom 01.10.2018 | Download | 2 | Gebührentarif vom 01.10.2018 |