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Abmelden bei der Gemeinde

Wegzug innerhalb der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben, melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle Pfungen ab. Sie können sich auch über den Online-Schalter eUmzug abmelden.

Die folgenden Unterlagen sind bei persönlicher Abmeldung am Schalter vorzuweisen:

Schweizer Staatsangehörigen
• Pass oder Identitätskarte
• Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (wenn
vorhanden)

Ihren Heimatschein werden wir Ihnen mitgeben oder nach Ihrer Online-Abmeldung direkt der neuen Wohngemeinde zusenden. Falls ein neuer Heimatschein beantragt werden muss, werden wir Sie informieren.

Ausländische Staatsangehörige
• Ausländerausweis
• Meldebestätigung (wenn vorhanden)

Wegzug ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Pfungen persönlich abmelden. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden. Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizer Staatsangehörigen
• Pass oder Identitätskarte
• Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (wenn
vorhanden)
• Fr. 30.- für eine Abmeldebestätigung

Ihren Heimatschein werden wir Ihnen mitgeben und muss für eine allfällige Rückreise in die Schweiz aufbewahrt werden.

Ausländische Staatsangehörige
• Ausländerausweis
• Meldebestätigung (wenn vorhanden)
• Fr. 30.- für eine Abmeldebestätigung