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Verlust des Passes/ID

Verlieren Sie Ihren Ausweis oder wird er Ihnen gestohlen, so müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigen. Hierauf können Sie die Ausstellung eines neuen Ausweises beantragen.

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Ausweis wieder auf, so müssen Sie ihn annulieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.

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