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IPV (Individuelle Prämienverbilligung)

Personen, welche eine vom Regierungsrat festgesetzte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht erreichen, haben Anrecht auf die Verbilligung der Krankenkassen-Prämien.

Die Anmeldung erfolgt via Steueramt direkt. Danach erhalten Sie von der SVA Zürich ein Schreiben, worin Sie bestätigen müssen, dass Sie die Prämienverbilligung beziehen wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Formular innert 60 Tagen ausfüllen und an die SVA Zürich zurücksenden, ansonsten verfällt Ihr Anspruch.

Sollten Sie trotz tiefem Einkommen, keine Prämienverbilligung erhalten, melden Sie sich beim Steueramt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.svazurich.ch

Preis

keinen

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