Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeversammlung

27. Juni 2019, 19.00 Uhr

Kontakt

Stephan Brügel
Website

Informationen

Beschreibung

EINLADUNG

Traktanden

A.  Reformierte Kirchgemeinde (Beginn 19.00 Uhr)

  1. Jahresrechnung 2018 - Genehmigung
  2. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
  3. Informationen

B.  Politische Gemeinde (Beginn 20.00 Uhr)

  1. Geschäftsbericht 2018 – Kenntnisnahme
    Jahresrechnung 2018 – Genehmigung
  2. Abfallverordnung, Neuerlass – Genehmigung
  3. Bestattungs- und Friedhofsverordnung - Genehmigung
  4. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz

Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte.

Die Akten liegen ab Montag, 03. Juni 2019, im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten auf (Mo – Do 08.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, Mo bis 18.00 Uhr, Fr 07.00 bis 13.00 Uhr).

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes müssen zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung im Besitze der zuständigen Behörde sein. Sie sind schriftlich und unterzeichnet einzureichen.

Unterlagen
Die Unterlagen sind unter http://www.pfungen.ch/de/politik/sitzung/ abrufbar bzw. können bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Gemeinderat und reformierte Kirchenpflege Pfungen

Voraussetzungen
Stimmberechtigung, A. Reformierte Kirchgemeinde (Beginn 19:00 Uhr)

In Angelegenheiten der Reformierten Kirchgemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Personen reformierten Glaubens (Schweizer und Ausländer) stimmberechtigt, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. (In ein Amt können sich nur Stimmberechtigte wählen lassen, die mindestens 18 Jahre alt sind)

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Präsidenten der Reformierten Kirchenpflege spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Reformierten Kirchenpflege statt.


Stimmberechtigung, B. Politische Gemeinde (Beginn 20:00 Uhr)

In Angelegenheiten der Politischen Gemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

Das Stimmregister, die Rechnungen der Gemeindegüter sowie die Akten zu den übrigen Anträgen liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind den Gemeindevorsteherschaften spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Gemeindevorsteherschaft statt.

Download

Alle Dokumente dieser Versammlung als Zip-Datei herunterladen

Dokumente

Name
01 Gemeindeversammlung Einladung und Geschäftsliste Download 0 01 Gemeindeversammlung Einladung und Geschäftsliste
02 Geschaftsbericht & Jahresrechnung 2018 Download 1 02 Geschaftsbericht & Jahresrechnung 2018
03 Beleuchtende Berichte final Download 2 03 Beleuchtende Berichte final
04 750.100 Abfallverordnung Totalrevision Download 3 04 750.100 Abfallverordnung Totalrevision
05 840.100 Bestattungs- und Friedhofsverordnung Revision Download 4 05 840.100 Bestattungs- und Friedhofsverordnung Revision
06 Jahersrechnung 2018 Download 5 06 Jahersrechnung 2018
07 Protokoll der Gemeindeversammlung v. 27.06.2019 Download 6 07 Protokoll der Gemeindeversammlung v. 27.06.2019