Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
EINLADUNG
Traktanden
A. Reformierte Kirchgemeinde (Beginn 19.00 Uhr)
- Jahresrechnung 2018 - Genehmigung
- Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
- Informationen
B. Politische Gemeinde (Beginn 20.00 Uhr)
- Geschäftsbericht 2018 – Kenntnisnahme
Jahresrechnung 2018 – Genehmigung - Abfallverordnung, Neuerlass – Genehmigung
- Bestattungs- und Friedhofsverordnung - Genehmigung
- Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte.
Die Akten liegen ab Montag, 03. Juni 2019, im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten auf (Mo – Do 08.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, Mo bis 18.00 Uhr, Fr 07.00 bis 13.00 Uhr).
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes müssen zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung im Besitze der zuständigen Behörde sein. Sie sind schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Unterlagen
Die Unterlagen sind unter http://www.pfungen.ch/de/politik/sitzung/ abrufbar bzw. können bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.Gemeinderat und reformierte Kirchenpflege Pfungen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigung, A. Reformierte Kirchgemeinde (Beginn 19:00 Uhr)
In Angelegenheiten der Reformierten Kirchgemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Personen reformierten Glaubens (Schweizer und Ausländer) stimmberechtigt, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. (In ein Amt können sich nur Stimmberechtigte wählen lassen, die mindestens 18 Jahre alt sind)
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Präsidenten der Reformierten Kirchenpflege spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Reformierten Kirchenpflege statt.
Stimmberechtigung, B. Politische Gemeinde (Beginn 20:00 Uhr)
In Angelegenheiten der Politischen Gemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Das Stimmregister, die Rechnungen der Gemeindegüter sowie die Akten zu den übrigen Anträgen liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind den Gemeindevorsteherschaften spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Gemeindevorsteherschaft statt.
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Dokumente
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01 Gemeindeversammlung Einladung und Geschäftsliste | Download | 0 | 01 Gemeindeversammlung Einladung und Geschäftsliste |
02 Geschaftsbericht & Jahresrechnung 2018 | Download | 1 | 02 Geschaftsbericht & Jahresrechnung 2018 |
03 Beleuchtende Berichte final | Download | 2 | 03 Beleuchtende Berichte final |
04 750.100 Abfallverordnung Totalrevision | Download | 3 | 04 750.100 Abfallverordnung Totalrevision |
05 840.100 Bestattungs- und Friedhofsverordnung Revision | Download | 4 | 05 840.100 Bestattungs- und Friedhofsverordnung Revision |
06 Jahersrechnung 2018 | Download | 5 | 06 Jahersrechnung 2018 |
07 Protokoll der Gemeindeversammlung v. 27.06.2019 | Download | 6 | 07 Protokoll der Gemeindeversammlung v. 27.06.2019 |