Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeversammlung

22. Juni 2017, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Singsaal Schulhaus Seebel
Breiteackerstrasse 46b
8422 Pfungen

Kontakt

Stephan Brügel

Informationen

Beschreibung
Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.
Bezüglich Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Akten, Anträge und Stimmregister liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Gemeinderat Pfungen
Voraussetzungen
Stimmberechtigung, A. Politische Gemeinde

In Angelegenheiten der Politischen Gemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

Das Stimmregister, die Rechnungen der Gemeindegüter sowie die Akten zu den übrigen Anträgen liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind den Gemeindevorsteherschaften spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Gemeindevorsteherschaft statt.


Stimmberechtigung, B. Reformierte Kirchgemeinde

In Angelegenheiten der Reformierten Kirchgemeinde sind alle in Pfungen niedergelassenen Personen reformierten Glaubens (Schweizer und Ausländer) stimmberechtigt, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. (In ein Amt können sich nur Stimmberechtigte wählen lassen, die mindestens 18 Jahre alt sind)

Das Stimmregister und die Akten zum Antrag liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Anträge im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes sind dem Präsidenten der Reformierten Kirchenpflege spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. In der Gemeindeversammlung findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort der Reformierten Kirchenpflege statt.

Download

Alle Dokumente dieser Versammlung als Zip-Datei herunterladen

Dokumente

Name
GV-Publikation Download 0 GV-Publikation
GV-Weisungsbüchlein Download 1 GV-Weisungsbüchlein
Jahresrechnung 2016 politische Gemeinde Download 2 Jahresrechnung 2016 politische Gemeinde
Jahresrechnung 2016 ev.-ref. Kirchgemeinde Download 3 Jahresrechnung 2016 ev.-ref. Kirchgemeinde
Vereinbarung Pfarrunion Pfungen Dättlikon Download 4 Vereinbarung Pfarrunion Pfungen Dättlikon
Vereinbarung rpg Union Pfungen Dättlikon Download 5 Vereinbarung rpg Union Pfungen Dättlikon