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Kilian Gerig

Kontakt

Kilian Gerig
Reckholdernstrasse 9
8422 Pfungen
Tel. 052 315 14 39
gerig.pfungen@bluewin.ch
Funktion
Friedensrichter
Schlichten statt richten: unter diesem Motto bietet der Friedensrichter uneinige Parteien zu einer Aussprache zusammen und bietet so die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt darzulegen. Ziel dieses Gesprächs ist es, das gegenseitige Verständnis zu fördern und eine aussergerichtliche Konfliktbereinigung durch einen Vergleich zu erzielen.
Wird kein Vergleich erzielt, stellt der Friedensrichter der klagenden Partei die Klagebewilligung für das nächsthöhere Gericht aus.

Die Zivilprozessordnung verlangt diese vorprozessuale Schlichtungsverhandlung in folgenden Fällen:

  • Forderungsklagen
  • Schuldbetreibungsklagen nachdem Rechtsvorschlag erhoben wurde
  • Arbeitsrechtliche Klagen wie Lohnzahlungen, Arbeitszeugnis, Kündigungen
  • Bauhandwerkerpfandrechtsklagen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • erbrechtliche Klagen
  • Unterhaltsklagen

Auf Antrag der klagenden Partei kann der Friedensrichter bei einer Forderungssumme bis CHF 2'000.- ein Urteil, oder bis CHF 5'000.- einen Urteilsvorschlag vorlegen.

Darüber hinaus beantwortet der Friedensrichter Anfragen zum prozessualen Vorgehen und gibt Hinweise zu Formularen, die zur Verfügung stehen.

Für die Schlichtungsverhandlung erhebt der Friedensrichter zuhanden der Gemeinde eine Gebühr, die sich nach der Forderungssumme und der Verfügung des Obergerichtes bemisst.

Nicht mehr durch den Friedensrichter erledigt werden:

  • alle Scheidungsklagen (mit Formular direkt an das Bezirksgericht )
  • Ehrverletzungs-, Verleumdungs- und Beschuldigungsklagen (an Polizei oder Bezirksgericht)